Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IGS-GmbH, 58135 Hagen (Onlineshop)

I Geltungsbereich

I.1 Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe, Lieferungen, Mietverträge und Leistungen einschließlich Beratung, Auskünften, Montagen und Instandhaltungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen als angenommen. Abweichungen von den nachfolgenden Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltendmachung widerstreitender eigener Geschäftsbedingungen unserer Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

I.2 Unsere Vertragsschlüsse mit

I.2.a) allen Kaufleuten im Sinne der §§ 1 ff. HGB, soweit der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört und

I.2.b) juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für Vertragsschlüsse mit anderen als in Abs. a) und b) genannten Kunden gilt die Sonderregelung der Ziffer. XI.

I.3 Bei Ergänzungs- bzw. Folgeaufträgen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannahme rechtsverbindlich wirksam.

I.4 Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge die Bestimmungen der VOB, Teile A, B und C sowie die jeweils gültigen Regeln der Technik, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen und Leistungen in Betracht kommen.

 

II Vertragsinhalt

II.1 Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Die Abänderung des Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich möglich.

II.2 Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.

 

III Preise

III.1 Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart wird. Ausgenommen hiervon sind die in unserem Onlineshop angegebenen Artikelpreise, diese verstehen sich inklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

III.2 Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhungen oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und versteuert wird. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.

 

IV Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang

IV.1 Angaben über Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.

IV.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung oder Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände (z.B. Streik, Betriebs- oder Transportstörungen) gleich, die uns die Lieferung oder Leistung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unseren Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferanten eintreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, können in diesen Fällen nicht gegen uns geltend gemacht werden. Sofern ein Lieferwerk uns gegenüber von der Leistung frei wird, sind wir in gleicher Weise gegenüber dem Besteller von der
Leistungspflicht befreit.

IV.3 Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§ 286 BGB) sind auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

IV.4 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.

IV.5 Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.

 

V Errichtung und Instandhaltung von Anlagen

V.1 Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen.

V.2 Vor Beginn der Montagearbeiten hat unser Vertragspartner die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Aufstellung, Montage oder Instandhaltung müssen die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile sich an Ort und Stelle befinden und alle Maurer-, Zimmerer- und sonstige Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung, Montage, Instandhaltung sofort nach Ankunft der Aufsteller oder des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Insbesondere müssen die Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz in Flurhöhe geebnet und geräumt, das Grundmauerwerk abgebunden und trocken, die
Grundmauern gerichtet und hinterfüllt, bei Innenaufstellung Wand und Deckenverputz fertiggestellt, namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein.

V.3 Unser Vertragspartner verpflichtet sich, den Aufstellern oder unserem Montagepersonal die geleisteten Arbeiten nach unserer Wahl täglich oder wöchentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner auf von uns gestellten Formularen die Beendigung der Aufstellung oder Montage.

V.4 Falls wir die Aufstellung, Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechnung übernommen haben, gelten außer den Bestimmungen unter V.1-V.3 noch die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:

V.5 Unser Vertragspartner vergütet uns die bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen so wie für Planung und Überwachung. Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt, sowie für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung.

V.6 Vorbereitungs-, Reise- und Laufzeiten und Rückmeldungen gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrten, hierzu zählen insbesondere Lohn- und Fahrzeugkosten, der tatsächliche Aufwand berechnet wird.

V.7 Ferner werden folgende Kosten gesondert vergütet: Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks, für Fracht und Verpackung für die Anlieferung der gesamten Materialien und Geräte sowie bestellte technische Unterlagen; bei uns übliche Auslösungen und Zulagen für die Arbeitszeit sowie für Ruhe- und Feiertage.

 

VI Zahlung

VI.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 12%, zuzüglich Mehrwertsteuer, zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten.

VI.2 Bei Lieferung und Montage von Anlagen und Geräten sind einschließlich der ausgewiesenen entsprechend anfallende Mehrwertsteuerbeträge 50% des veranschlagten Gerätewertes bei Montagebeginn, 25% des Gerätewertes und die Montagekosten bei Fertigmeldung der Anlage durch den Errichter und der Rechnungsrestbetrag nach Übergabe an den Vertragspartner zu zahlen. Werden diese Zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, unsere weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.

VI.3 Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.

VI.4 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, zur Sicherung bestellter, aber noch nicht ausgeführter Leistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

VI.5 Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 25% des vertraglichen Gerätewertes zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.

VI.6 Unser Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

VII Eigentumsvorbehalt

VII.1 Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind. Entsprechendes gilt auch für den Fall der Verbindung und Vermischung hinsichtlich des Miteigentumsrechtes, das dann gegebenenfalls auf uns übergeht (§§ 947, 948 BGB).

 

VIII Gewährleistung

VIII.1 Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir nach den folgenden Bestimmungen, wenn:

VIII.1.a) erkennbare Mängel binnen zwei Monate ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige solcher Mängel hat unverzüglich zu erfolgen,

VIII.1.b) am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten, oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben,

VIII.1.c) unser Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und dem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferungen entsprechen, nicht im Rückstand ist. Zurückbehaltungen sind im übrigen nur statthaft, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht,

VIII.1.d) die Anlage nach den gültigen VDE-Bestimmungen für Gefahrenmeldeanlagen instandgehalten und vom Vertragspartner sachgemäß bedient wird.

VIII.2 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir in der Weise Ersatz, dass wir innerhalb der Gewährleistungsfristen ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes die mangelhaften Teile kostenlos ersetzen, ohne jedoch sonstige Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlich werden. Mängelrügen werden verursacht, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung.

VIII.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen 3 Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

VIII.4 Das Recht unseres Vertragspartners, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt sich in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 24 Monaten. Bei Handelsprodukten richtet sich die Frist nach den Regelungen unseres
Lieferanten.

VIII.5 Zur Mängelbeseitigung hat unser Vertragspartner uns die nach billigem Ermessen erforderliche zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelrüge befreit.

VIII.6 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

VIII.7 Weitergehende Ansprüche unseres Vertragspartners gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

VIII.8 Die Ziffern 1 bis 6 gelten entsprechend für solche Ansprüche unseres Vertragspartners auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgten Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

 

IX Haftung

IX.1 Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung. Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einem unserer Erfüllungsgehilfen. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.

IX.2 Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

IX.3 Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, insbesondere wird nicht für Schäden gehaftet, die als Folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritten entstehen.

IX.4 Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei berechtigten und/oder unberechtigten Gefahrenmeldungen. Die Dritten entstehenden Kosten einschließlich eventueller Folgekosten hat der Kunde zu übernehmen und die Firma IGS bei Inanspruchnahme durch Dritte von solchen Kosten freizustellen.

IX.5 Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.

 

X Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

X.1 Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X.2 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

XI Vertragsschlüsse mit sonstigen Kunden

XI.1 Bei Vertragsschlüssen mit anderen Kunden, als den in Ziffer I. 2.a) und b) genannten, gelten folgende Änderungen bei vorstehenden Bestimmungen:

XI.1.a) Ziffer III.2 gilt nur, wenn unsere Leistung vereinbarungsgemäß erst mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.

XI.1.b) Ziffer IV.3 gilt mit der Maßgabe, dass die Sätze 2 und 3 entfallen.

XI.1.c) Statt Ziffer Vlll.2 gelten die gesetzlichen Regelungen.

XI.1.d) Ziffer X.2 entfällt.
 

XII Sonstiges

XII.1 Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

XII.2 Alarmgaben mit privaten Fernsignaleinrichtungen über das öffentliche Fernsprechnetz bieten für die Herstellung der Verbindungen und die Übermittlung der Meldungen keine höhere, als die dem Fernsprechdienst eigene Sicherheit. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder sonstiger Behörden aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

XII.3 Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

XII.4 Für unseren Online-Shop gelten die Regeln des Fernabsatzgesetzes:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Einige als solche besonders gekennzeichnete Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Rücknahme ausgeschlossen.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche Kunden und nur innerhalb Deutschlands. Unberechtigte Reklamationen berechnen wir mit 60,00EUR Prüfkosten, es sei denn, der Prüfaufwand unsererseits ist aufwendiger. In diesem Fall berechnen wir den tatsächlich entstandenen Aufwand.

Der Widerruf ist zu richten an:
IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH
Ges. vertreten durch Herrn Rolf Höppe
Hördenstraße 2, D-58135 Hagen
Email: info@igs-hagen.de
Telefon: +49 2331 9787 0
Telefax: +49 2331 9787 87

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Die Kosten der Hinsendung hat im Fall des Widerrufes stets der Verkäufer zu tragen. Die Rücksendung paketversandfähiger Sachen erfolgt auf unsere Gefahr. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Vor Rücksendung der Ware kontaktieren Sie uns bitte, da wir unangemeldete und/oder unfreie Retouren nicht annehmen! Die Rücksendung hat als Standard-Postpaket zu erfolgen, welches frei an uns gesandt werden muss. Bei Wahl einer teureren Versandart übernehmen wir lediglich die Rücksendekosten in Höhe der Kosten, die uns für ein Standard-Paket entstanden wären.XII.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

XII.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie im Einklang mit den gesetzlichen Neuregelungen des Bürgerlichen Rechts in der Fassung ab 01.01.2002 stehen. Im übrigen gilt das Gesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Stand: 17.06.2009 (Ersetzt Ausfertigung vom 20.03.2002)